Ganztag in Schleswig-Holstein — was im Land gilt

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist Bundesrecht. Wie er umgesetzt und finanziert wird, regelt jedes Land selbst. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was in Schleswig-Holstein gilt — für Schulträger, freie Träger und Einrichtungs­leitungen. Mit Quellen.

Stand: 7. Oktober 2026 · keine Rechtsberatung, maßgeblich sind die Richtlinien des Landes

75 %Betriebskosten trägt das Land
135 €max. Elternbeitrag / Monat
8 Std.inkl. Unterricht, Mo – Fr
1.4. / 1.11.Stichtage Belegung

Der Rechtsanspruch in Schleswig-Holstein

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Wer erfüllt ihn?

Vorrangig die Schulträger — über schulische Ganztags- und Betreuungs­angebote, in Kooperation mit den Kommunen.1

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Welcher Umfang?

Fünf Tage pro Woche, bis zu acht Stunden täglich — der Unterricht zählt mit. Ferien sind eingeschlossen, bei bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr.1

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Für wen ab wann?

2026 / 27 für Klasse 1, danach jedes Jahr eine Klassenstufe mehr — ab 2029 / 30 für alle Klassen 1 bis 4. Die Teilnahme ist freiwillig.1

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Wer bezahlt?

Land 75 %, Kommunen 25 % der laufenden Kosten — nach Abzug der Elternbeiträge. Investitionen fördert das Land mit bis zu 85 %.1

Was daraus im Alltag folgt

Die Regeln des Landes haben direkte Folgen für die Verwaltung vor Ort. Vier Punkte, die sich direkt aus den Regeln ergeben.

01

Belegung zum Stichtag

Zweimal im Jahr werden Belegungszahlen gebraucht. Wer Anmeldungen und Anwesenheit zentral führt, hat sie in Minuten — statt Listen aus mehreren Gruppen zusammenzutragen.

02

Ferien gehören dazu

Der Anspruch umfasst die Ferien. Damit wechseln Gruppen, Zeiten und oft auch Personal öfter — Betreuungszeiten pro Kind und Ausnahmen für einzelne Tage müssen sauber festgehalten sein.

03

Mehr Kinder, gleiche Verwaltung

Jedes Jahr kommt eine Klassenstufe dazu. Was heute mit Papier und Excel gerade noch funktioniert, wird bis 2029 / 30 deutlich größer.

04

Viele Beteiligte

Schulträger, freie Träger, Schule, Kooperations­partner, Eltern: Wer welche Daten sehen darf, braucht ein klares Rollen­konzept — gerade bei Kinderdaten.

Was OGS-Flow abdeckt — und was nicht

OGS-Flow ist ein in Schleswig-Holstein entwickeltes Open-Source-Projekt, gefördert vom Land. Es deckt Anwesenheit, Betreuungszeiten, Essensplanung und Eltern­kommunikation ab und liefert Anwesenheits­daten als CSV-Export. Eine Abrechnung der Elternbeiträge oder ein Antrags­verfahren beim Land ist nicht enthalten.

01 Wer ist in Schleswig-Holstein für den Ganztagsanspruch zuständig?
Vorrangig die Schulträger. Sie erfüllen den Anspruch über schulische Ganztags- und Betreuungsangebote, in Kooperation mit den Kommunen, und beantragen die Erstattung der Betriebskosten beim Land.
02 Wie hoch darf der Elternbeitrag sein?
Für einen Platz, der den Rechtsanspruch erfüllt, höchstens 135 € pro Monat — mit Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung. Mittagessen, Zeiten über acht Stunden oder Ausflüge können gesondert berechnet werden.
03 Wie teilen sich Land und Kommunen die Kosten?
Die laufenden Kosten trägt das Land zu 75 %, die Kommunen zu 25 % — nach Abzug der Elternbeiträge. Investitionen fördert das Land mit bis zu 85 % der förderfähigen Kosten.
04 Welche Stichtage gelten für die Belegung?
Die Belegungszahlen werden zu den Stichtagen 1. April und 1. November nachgewiesen.
05 Zählt der Unterricht zu den acht Stunden?
Ja. Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche — der Unterricht gehört dazu.

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