Wer erfüllt ihn?
Vorrangig die Schulträger — über schulische Ganztags- und Betreuungsangebote, in Kooperation mit den Kommunen.1
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist Bundesrecht. Wie er umgesetzt und finanziert wird, regelt jedes Land selbst. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was in Schleswig-Holstein gilt — für Schulträger, freie Träger und Einrichtungsleitungen. Mit Quellen.
Stand: 7. Oktober 2026 · keine Rechtsberatung, maßgeblich sind die Richtlinien des Landes
Vorrangig die Schulträger — über schulische Ganztags- und Betreuungsangebote, in Kooperation mit den Kommunen.1
Fünf Tage pro Woche, bis zu acht Stunden täglich — der Unterricht zählt mit. Ferien sind eingeschlossen, bei bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr.1
2026 / 27 für Klasse 1, danach jedes Jahr eine Klassenstufe mehr — ab 2029 / 30 für alle Klassen 1 bis 4. Die Teilnahme ist freiwillig.1
Land 75 %, Kommunen 25 % der laufenden Kosten — nach Abzug der Elternbeiträge. Investitionen fördert das Land mit bis zu 85 %.1
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine Richtlinie zur Betriebskostenförderung für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote, die den Rechtsanspruch erfüllen. Die Schulträger beantragen die Erstattung digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein.1, 2
| Position | Regelung laut Land |
|---|---|
| Personal | Erstattung bis höchstens zwei pädagogische Kräfte je 25 Kinder (eine Fachkraft und eine sozialpädagogische Assistenz)2 |
| Sachkosten | Pauschale je Platz und Schuljahr: 700 € — 1.400 € bei Förderbedarf geistige Entwicklung, 1.100 € bei sonstigem Förderbedarf2 |
| Qualifikation | Keine landesweiten Vorgaben — der Schulträger entscheidet in Abstimmung mit der Schulleitung2 |
| Nachweis | Belegungszahlen zu den Stichtagen 1. April und 1. November; für Sachkosten keine Einzelbelege, Prüfung über Plausibilität und Stichproben2 |
| Antrag | Bewilligungsantrag spätestens vier Wochen vor den Sommerferien2 |
Für einen rechtsanspruchserfüllenden Platz dürfen höchstens 135 € pro Monat erhoben werden. Vorgesehen sind eine Sozialstaffel und Geschwisterermäßigungen. Bei der Erstattung wird je Platz ein Elternbeitrag von mindestens 60 € im Monat angerechnet — unabhängig davon, wie viel tatsächlich erhoben wird. Leistungen über den Rahmen hinaus, etwa Mittagessen, Zeiten über acht Stunden oder Ausflüge, können gesondert berechnet werden.2
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen: Ein Kind kann den Anspruch nicht gleichzeitig über ein schulisches Angebot und einen Hort geltend machen. Kooperationen mit Sport, Kultur und weiteren Partnern sind über verbindliche Vereinbarungen möglich, auch für die Ferien.2 Für Offene Ganztagsschulen und Betreuungsangebote, deren Plätze den Rechtsanspruch nicht erfüllen, gilt die „Richtlinie Ganztag und Betreuung“ (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2026, Nr. 154).3
Laut Bildungsministerium bieten bereits rund 97 Prozent der öffentlichen Grundschulen ein Ganztags- oder Betreuungsangebot an. Für den Betrieb rechnet das Land im Vollausbau mit über 200 Millionen Euro pro Jahr, für Kooperationspartner mit über 20 Millionen Euro jährlich.4
Die Regeln des Landes haben direkte Folgen für die Verwaltung vor Ort. Vier Punkte, die sich direkt aus den Regeln ergeben.
Zweimal im Jahr werden Belegungszahlen gebraucht. Wer Anmeldungen und Anwesenheit zentral führt, hat sie in Minuten — statt Listen aus mehreren Gruppen zusammenzutragen.
Der Anspruch umfasst die Ferien. Damit wechseln Gruppen, Zeiten und oft auch Personal öfter — Betreuungszeiten pro Kind und Ausnahmen für einzelne Tage müssen sauber festgehalten sein.
Jedes Jahr kommt eine Klassenstufe dazu. Was heute mit Papier und Excel gerade noch funktioniert, wird bis 2029 / 30 deutlich größer.
Schulträger, freie Träger, Schule, Kooperationspartner, Eltern: Wer welche Daten sehen darf, braucht ein klares Rollenkonzept — gerade bei Kinderdaten.
OGS-Flow ist ein in Schleswig-Holstein entwickeltes Open-Source-Projekt, gefördert vom Land. Es deckt Anwesenheit, Betreuungszeiten, Essensplanung und Elternkommunikation ab und liefert Anwesenheitsdaten als CSV-Export. Eine Abrechnung der Elternbeiträge oder ein Antragsverfahren beim Land ist nicht enthalten.
Check-in per Wisch, Tagesübersicht in Echtzeit, CSV-Export für Auswertungen.
Mehr erfahren →Wochenplan pro Kind mit Ausnahmen für einzelne Tage, Essenstyp pro Wochentag.
Mehr erfahren →Gefördert vom Land Schleswig-Holstein, entwickelt mit dem Kinderschutzbund Ostholstein.
Zum Projekt →Dieser Ratgeber ist eine Zusammenfassung ohne Gewähr und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Auskünfte des Landes.
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